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BVerfG - Entscheidung vom 21.04.1993

1 BvL 1/90

Normen:
BGB § 1632 Abs. 4 § 1666 § 1666a § 1671 Abs. 5 § 1696 Abs. 2
BVerfGG § 80 Abs. 2 S. 1
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 6 Abs. 2 Art. 100 Abs. 1

Fundstellen:
BVerfGE 88, 187
FamRZ 1993, 782
FuR 1993, 224
NJW 1993, 2733

A. Die Vorlage betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Anordnung einer Vormundschaft nach § 1671 Abs. 5 BGB gemäß § 1696 Abs. 2 BGB aufzuheben ist, wenn das Kind seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie [...]
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