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BVerfG - Entscheidung vom 31.03.1993

2 BvQ 8/93

Normen:
BVerfGG § 32 Abs. 1 § 90 Abs. 2
GG Art. 19 Abs. 4

Fundstellen:
NJW 1993, 2672
NStE Nr. 1 zu § 90 BVerfGG

Gegen den Antragsteller findet vor einer Strafkammer des Landgerichts W. die Hauptverhandlung in einer Strafsache statt. Mit dem Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung begehrt der Antragsteller die [...]
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