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BVerfG - Entscheidung vom 07.06.1993

2 BvR 1767/92

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
FGO § 115 Abs. 3

Fundstellen:
HFR 1993, 541

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, denn ihr steht der in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde entgegen. Danach muß ein Beschwerdeführer die [...]
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