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BVerfG - Entscheidung vom 25.02.1993

2 BvR 2229/92

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
GG Art. 103 Abs. 2

: Die angegriffenen Entscheidungen sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden. 1. a) Der in Art. 103 Abs. 2 GG niedergelegte Bestimmtheitsgrundsatz verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der [...]
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