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BSG - Entscheidung vom 03.03.1993

11 RAr 49/92

Normen:
AFG § 117 Abs. 4 S. 2
SGB X §§ 45, 50, 115

Fundstellen:
BSGE 72, 111
SozR 3-4100 § 117 Nr. 9

I. Die Revision betrifft die Erstattung von 5.925,60 DM, um die Doppelleistung von Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld (Alg) rückgängig zu machen. Der im Jahre 1943 geborene Kläger war vom 1. April 1972 bis zum 30. [...]
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