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»Die Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit des im Kassenzahnarztrecht vereinbarten ersten bundeseinheitlichen Verzeichnisses der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen ist zulässig.«
1. Ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist nicht schon dann begründet, wenn die Krankenkasse die Material- und Laborkosten aufgrund vom Zahnarzt auf Blankoformularen erstellter Laborrec
Differenzierung zwischen Witwen- und Hinterbliebenrente im rahmen des § 1265 Abs. 1 RVO
»Die sogenannte Abwehrklausel, die in zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen der BRD enthalten ist und die gleichzeitige Anwendung anderer Abkommen ausschließt, wirkt sich auch bei deutschen Versicherten dahin aus, daß deren ausländische Versicherungsze
1. Eine die Bedeutung einer Norm betreffende klärungsbedürftige Rechtsfrage liegt nicht mehr vor, wenn zur Auslegung vergleichbarer Regelungen schon höchstrichterliche Entscheidungen ergangen sind, die ausreichende Anhaltspunkte dafür geben, wie die konkr
»Der Berufungsausschuß wird in vertragsärztlichen Zulassungssachen mit seiner Anrufung gemäß § 96 Abs. 4 SGB 5 funktionell ausschließlich zuständig. § 95 SGG findet in diesen Verfahren keine Anwendung.«
Durch § 10 Abs. 1 Nr. 1 AAÜG werden die Versorgungsträger verpflichtet, den Anspruch auf Zahlung der Summe aus Sozialversicherungs- und Versorgungsrente bei Bestandsrentnern auf 2.010,00 DM zu kürzen, wenn der Versorgungsanspruch auf politischer Begünstig
»Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen i.S. von § 567 Abs. 3 Satz 2 RVO dürfen nur dann länger als zwei Jahre gefördert werden, wenn der Versicherte nicht durch eine bis zu zweijährige Maßnahme dauerhaft beruflich voll eingegliedert werden kann. Dabei sind
»Um das in § 17a Abs. 4 S. 3 GVG vorgesehene Beschwerdeverfahren nachzuholen, führt die Sprungrevision gegen eine nach dem 31. 12. 1990 in Form eines Urteils getroffene Entscheidung über den Rechtsweg zur Zurückverweisung an das LSG (Anschluß an BVerwG vo
»Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der KVdR nach Art. 56 Abs. 4 GRG kam nicht in Betracht, wenn die Fristversäumung auf der Unkenntnis des Rentners von der Befreiungs
»Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß seit dem 1. 1. 1989 auch die sogenannten Artikel-Renten in der Krankenversicherung zu den beitragspflichtigen Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gehören.«
»Der freiwillig Krankenversicherte, der sich weigert, Nachweise über seine beitragspflichtigen Einnahmen vorzulegen, kann nicht mit Erfolg geltend machen, die Beitragsbemessung anhand der Einnahmen vergleichbarer Versicherungspflichtiger ergebe einen zu h
»Ein Urlaubsanspruch verfällt gemäß § 7 Abs. 3 BUrlG erst nach Ablauf von drei dem Urlaubsjahr folgenden Monaten, sodaß eine Urlaubsabgeltung ungeachtet der Frage ihrer Rechtmäßigkeit keinen zum Jahresbeginn fest einkalkulierbaren Einkommensbestandteil da
»Lediglich in Fällen, in denen allgemein anerkannte Behandlungsmethoden fehlen oder im Einzelfall nicht geeignet sind, sind nach den Regeln der ärztlichen Kunst auch nicht allgemein anerkannte Methoden und Mittel in Betracht zu ziehen, wenn nach medizinis
»Eine Schußverletzung, die im Frühjahr 1946 bei Annäherung an die deutsch-tschechoslowakische Grenze durch tschechoslowakische Grenzsoldaten verursacht wurde, beruht nicht auf unmittelbarer Kriegseinwirkung i.S. des § 1 Abs. 2 Buchst. a, § 5 Abs. 1 Buchst
»Der Vermutungstatbestand für die Witwenbeihilfe ist nicht erfüllt, wenn erst im erfolglosen Verfahren über einen Antrag auf Witwenrente Tatsachen bekannt werden, die geeignet wären, dem Verstorbenen einen Anspruch auf die Rente eines Erwerbsunfähigen ode
»Für den Empfänger von Ausgleichsrente besteht keine Verpflichtung, sein Vermögen gewinnbringend anzulegen, um die Ausgleichsrente zu mindern.«
»1. Fortgezahltes Arbeitsentgelt wird dem Arbeitgeber nur dann erstattet, wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar an den Wehrdienst anschließt. Der Eintritt einer erneuten Arbeitsunfähigkeit bewirkt keinen weiteren Erstattungsanspruch. 2. Ein Verstoß gege
»1. Die geringere Bewertung der nachteiligen Auswirkungen eines regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes als in einem einige Zeit vorher erlassenen Verwaltungsakt läßt die Vermutung zu, daß sie geringer geworden sind und nicht urspr
»Bevor sich der Versicherte eine Leistung außerhalb des kassen- bzw. vertragsärztlichen Versorgungssystems beschafft, muß er der Krankenkasse die Prüfung ermöglicht haben, ob die Leistung überhaupt vom Sachleistungsanspruch umfasst ist. Er darf der Entsch
»Für die gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Verpflichtung, die Kosten für den operativen Eingriff in einen im Normbereich liegenden Körperzustand (hier: Beinverlängerung) zur Behebung einer psychischen Störung zu tragen.«
»Ein Anspruch auf Kinderzuschuß besteht nicht für ein Kind, das während einer Berufsausbildung ein bisheriges Beschäftigungsverhältnis mit voller Arbeitsleistung und gegen volles Arbeitsentgelt fortsetzt (Anschluß an BSG vom 29. 9. 1980 - 4 RJ 27/79 = Soz
»Die betriebliche Tätigkeit einer Studentin unterliegt regelmäßig nicht der Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit, wenn sie allein der Erstellung der für den Studienabschluß erforderlichen Diplomarbeit dient.«
»Fernunterricht, der die Dauer des Studienganges der Verantwortung des Bildungswilligen überläßt und eine Kontrolle der tatsächlichen Teilnahme nicht gewährleistet, ist kein für den Unterhaltsgeldanspruch erforderlicher ganztägiger Unterricht i.S. des § 4
»Einkommen aus 'Beschäftigung gegen Entgelt oder Erwerbstätigkeit' i.S. des § 1248 Abs. 4 RVO sind nur Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit i.S. des Einkommensteuerrechts (Abgrenzung zu BSG vom 27. 4.
1. Die Erhöhung des Gebührenrahmens nach § 116 Abs. 3 S. 2 BRAGebO ist nicht zulässig, wenn sich die Mitwirkung des Rechtsanwalts bei Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache darauf beschränkt hat, sich mit der Aussetzung des Verfahrens einverstande
»Einem Grundurteil, das den Versicherungsträger grundsätzlich zur Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls verpflichtet, ist nicht prozessual zwingend zu entnehmen, daß es die Zahlung von Verletztenrente auf bereits
»Der Wochenendaufenthalt in einer Gastfamilie während eines von der Schule organisierten Auslandsaufenthalts, der integraler Bestandteil des Austauschprogramms ist, ist dem organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule zuzuordnen.«
»Der Betriebssport steht auch dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn seine Organisation auf einen aus Betriebsangehörigen und deren Familienangehörigen bestehenden Verein übertragen ist, der in enger Zusammenarbeit mit dem Unterne
»Bei Berufskrankheiten setzt die Regelung des § 572 RVO für die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes u.a. voraus, daß der Versicherte die abstrakt gefährdende Tätigkeit zumindest im Zusammenhang mit der Berufskrankheit aufgegeben hat.«
»1. Die Niederlegung der Rechtsmeinung eines Richters in einer Kommentierung rechtfertigt allein nicht, Mißtrauen gegen seine Unparteilichkeit zu hegen (vgl. § 18 Abs. 3 Nr. 2 BVerfGG). 2. Die Zweifel an der Unparteilichkeit müssen nicht darin begründet s
»'Fehlende Dienstbereitschaft' des zuständigen Arbeitsamtes i.S. des § 105 S. 2 AFG liegt vor, wenn persönliche Arbeitslosmeldungen nicht erfolgen können, weil das Arbeitsamt für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist.«
»Der Arbeitslose ist durchgängig nicht täglich erreichbar i.S. von § 103 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AFG, wenn er an mehreren Tagen in der Woche ortsabwesend ist, ohne daß die Tage der Abwesenheit von vornherein feststehen und dem Arbeitsamt bekannt sind, und wenn
»Wenn der Arbeitslose die Abfindung vor der Bewilligung des Arbeitslosengeldes erhalten hat, ist der Erstattungsanspruch des § 117 Abs. 4 S. 2 AFG nicht gegeben. Er setzt die Aufhebung des fehlerhaften Bewilligungsbescheids voraus (§§ 45, 50 SGB X Ergänzu
»Wenn der Arbeitslose die Abfindung vor der Bewilligung des Arbeitslosengeldes erhalten hat, ist der Erstattungsanspruch des § 117 Abs. 4 S. 2 AFG nicht gegeben. Er setzt die Aufhebung des fehlerhaften Bewilligungsbescheids voraus (§§ 45, 50 SGB X; Ergänz
»1. Altenteilleistungen sind bei der Ermittlung des für die Gewährung von Erziehungsgeld ab dem siebten Lebensmonat des Kindes maßgebenden Einkommens nicht abzuziehen. 2. Das Bundessozialgericht ist an den die Sprungrevision zulassenden Beschluß des Sozia
»Das Verbot des Verlustausgleichs zwischen verschiedenen Einkunftsarten und zwischen Ehegatten bei der Anrechnung des Einkommens auf das Erziehungsgeld verstößt nicht gegen das GG (Anschluß an BVerfG vom 29. 5. 1990 - 1 BvL 20/84 = BVerfGE 82, 60 SozR 3-5
»Das formalisierte Verfahren des § 66 SGB I läßt es nicht zu, daß das Gericht später die in der Androhung konkretisierte Mitwirkungshandlung durch eine andere Mitwirkungshandlung ersetzt oder sogar erstmalig diese Handlung konkretisiert. 2. Die für die Ei
»Die Anrechnung des Ehegatteneinkommens auf das Erziehungsgeld ab dem 7. Lebensmonat des Kindes verstößt trotz des Fehlens einer entsprechenden Anrechnung unter Partnern einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft nicht gegen Verfassungsrecht.«
»Einer gehörlosen Versicherten ist durch die gesetzlichen Krankenkassen jedenfalls dann ein Schreibtelefon in einer Standardausführung zur Verfügung zu stellen, wenn ihr Ehemann und ihre Kinder ebenfalls gehörslos sind, sich während eines Teils des Tages
»Das zusätzliche tarifliche Urlaubsgeld zählt zu dem von einem freigestellten Arbeitnehmer durch anderweitige Verwendung der Dienste während des Konkursausfallgeldzeitraumes erzielten Entgelt und ist bei der Konkursausfallgeldberechnung anzurechnen.«
»Trotz der Auswirkungen des sogenannten Stalindekrets vom 28. 8. 1941 standen während des 2. Weltkriegs innerhalb der UdSSR zwangsumgesiedelte deutsche Volkszugehörige in der Regel in einem freien Arbeitsverhältnis i.S. der gesetzlichen Unfallversicherung
»Für Neubergleute, die tarifvertraglich eine Lohngruppe unter der für die ausgeübte Tätigkeit maßgebenden Lohngruppe eingestuft sind, besteht selbst dann kein Berufsschutz als Facharbeiter, wenn nach der für sie maßgebenden Lohngruppe auch Hauer entlohnt
»1. Nach dem Rechtszustand bis zum Inkrafttreten des SGB V waren von einem im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung einmal im Jahr gezahlten 'Weihnachtsgeld' Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner zu entrichten. 2. Die Zuordnung der Beiträge erf
»Wer nach einem im 14. Semester erfolgreich abgeschlossenen Studium der Physik lediglich als Doktorand eingeschrieben ist, kann nicht mehr als krankenversicherungspflichtiger Student angesehen werden.«
»Für die Dauer eines dreiwöchigen Urlaubs in Australien darf eine Krankenkasse den allgemeinen Beitragssatz für freiwillige Mitglieder nicht ermäßigen.«
»Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann 30 Jahre nach seinem Erlaß auch wenn er durch arglistige Täuschung erwirkt ist, nicht mehr für die Vergangenheit zurückgenommen werden.«
»In der Rechtsmittelbelehrung muß auf die Besonderheiten des Fristbeginns bei Zustellung durch eingeschriebenen Brief nicht hingewiesen werden; der Hinweis 'nach Zustellung' ist vollständig (Bestätigung von BSG vom 9. 12. 1969 - 9 RV 358/69 = SozR SGG § 6
»Die Zahlung einer Entschädigung an ein Opfer von gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Straftätern ist auch dann unbillig i.S. des § 2 Abs. 1 OEG, wenn das Opfer zur Zeit der Gewalttat aus dem Kreis der Straftäter endgültig ausgeschieden ist und an d
»Dem Versorgungsberechtigten, der nach rechtswidriger Ablehnung der Heil- oder Krankenbehandlung seine private Krankenversicherung beibehält, sind die Versicherungsprämien nicht zu erstatten.«
»In Rechtsstreitigkeiten, in denen der erste Rechtszug am 1. 1. 1991 bereits abgeschlossen war, ist § 17a Abs. 5 GVG (Fassung: 17. 12. 1990 ) nicht anwendbar (Anschluß an BGH vom 28. 2. 1991 - III ZR 49/90 = NVwZ 1991, 606; 28. 2. 1991 - III ZR 53/90 = BG
»1. Für einen Versicherten, dessen Leistungsfähigkeit durch häufig auftretende Fieberschübe jeweils für mehrere Tage vollständig aufgehoben wird, kann der Arbeitsmarkt unter dem Gesichtspunkt verschlossen sein, daß er im Erwerbsleben nicht mehr unter betr
»Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer Fristversäumung, die auf eine technische Störung des eigenen Telefaxgerätes zurückgeführt wird, ist nur dann zu versagen, wenn der Ausfall zu einem Zeitpunkt aufgetreten oder konkret vorhersehbar gewese
»Der Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger richtet sich bei Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente rückwirkend für eine Zeit, für die der Versicherte bereits Krankengeld bezogen hat, nach dem Inhalt des Rentenbeschei
»Die Urlaubsabgeltung ist bei der Berechnung des Krankengeldes nicht zu berücksichtigen, da sie einmalig gezahltes Arbeitsentgelt i.S. von § 385 Abs. 1a RVO (§ 227 SGB 5) ist.«
»1. Bei Erwerb des Arbeitslosenanspruchs aufgrund Vorbezugs von Mutterschaftsgeld und Erziehungsgeld ist zur Bestimmung des für die Höhe des Arbeitslosengeldes maßgeblichen Arbeitsentgelts das Prinzip des § 112 Abs. 5 Nr. 8 AFG entsprechend anzuwenden, in
»Tagespendlern zwischen Wohnung und Bildungsstätte kann die vom AFG vorgesehene Gewährung von Verpflegungskostenzuschüssen an Behinderte während der Teilnahme an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme auch dann zustehen, wenn es sich nicht um eine Maßn
»Die Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte mit der Auflage, daß der Grundbetrag des Arbeitsentgelts der im Arbeitsbereich beschäftigten Behinderten so zu erhöhen ist, daß er die Leistung nicht unterschreitet, die die Bundesanstalt für Arbeit Behinder
»§ 1255a Abs. 4 S. 1 RVO i.d.F. des HBegleitG 1983 verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs.. 1 GG oder den Grundsatz des Vertrauensschutzes.«
»Für eine vor 1921 geborene Frau, die mit ihrem Mann in Frankreich lebte, als er dort nach seiner Kriegsgefangenschaft als sog. Freiarbeiter tätig war, besteht ein Anspruch auf Leistungen wegen Kindererziehung für ihr damals in Frankreich geborenes Kind.«
»1. Der deutsche Versicherungsträger hat bei Versicherungsfällen, die nach dem 30. 6. 1982 eingetreten sind, außer den deutschen Versicherungszeiten entweder nur die nach dem SozSichAbk Österreich oder nur die nach dem SozSichAbk Jugoslawien zu berücksich
»Im Rahmen des § 539 Abs. 2 RVO ist die familienhafte Prägung einer Tätigkeit umso eher zu bejahen, je enger die tatsächlich gelebten Beziehungen und die familienrechtlichen Verwandschaftsverhältnisse zwischen den Beteiligten sind.«
»Die Rechtmäßigkeit eines Bescheides, der eine Verletztenrente entzieht, beurteilt sich bei einer Anfechtungsklage auch dann nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses, wenn erst nachträglich eine die Entziehung begründende Änderung der Ve
»An die Einstufung der zuständigen Wohnungsbaubehörde, die ein zu errichtendes Eigenheim als steuerbegünstigt anerkannt und als 'sonstige Wohnung' eingestuft hat, ohne über die Eigenschaft als Familienheim zu entscheiden, ist der Träger der Unfallversiche
»1. Eine Gewährung von Rehabilitationsleistungen 'aus dem im Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht' i.S. von § 4 Abs. 2 VersorgAusglHärteG [VAHRG] liegt dann vor, wenn sie nach Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts nach § 1587b Abs. 1 oder A
»1. Der Leistungssatz des Arbeitslosengeldes richtet sich für einen Arbeitslosen, der während des Bemessungszeitraums mehrere Beschäftigungen gleichzeitig ausgeübt hat, nach der Steuerklasse, die im Falle der Arbeitsaufnahme den Steuerabzug bestimmt. 2. B
»1. Die Grenze zwischen einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis mit Entgeltzahlung und einer nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung aufgrund eines Gesellschaftsverhältnisses oder der familienhaften Zusammengehörigkeit kann nur nach Lage der jeweil
»1. Ein Bescheid des Beschwerdeausschusses in der kassenzahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung, der den Beteiligten erst später als ein Jahr nach der Beschlußfassung zugestellt wird, ist schon deshalb als nicht mit Gründen versehen anzusehen. 2. Im Reg
»Die Aufrechnung der Krankenkasse mit einem Schadensersatzanspruch wegen vertragswidriger Zahnbehandlung gegen laufende Gesamthonoraransprüche der KZÄV ist auch im Ersatzkassenrecht ausgeschlossen, solange der Anspruch nicht durch den Vorstand der KZÄV ge
»Da nach Erreichen eines Studienabschlusses fortgesetzte Studien das Werkstudenten-Privileg nur dann begründen, wenn sie in einem geregelten Studiengang auf einen Abschluß gerichtet sind, muß einem Arbeitslosen, der sein Erststudium erfolgreich abgeschlos
»Die Versorgungsverwaltung, die eine von Amts wegen vorzunehmende Erhöhung der Grundrente unterläßt, hat ihre Ermessensentscheidung bei Erhebung der Verjährungseinrede zu begründen (Anschluß an BSG vom 26. 5. 1987 - 4a RJ 49/86 = BSGE 62, 10 = SozR 2200 §
»Die Benutzung einer kilometerlangen gesperrten Baustelle statt der daneben verlaufenden öffentlichen Straße ohne erkennbaren Grund steht für diesen Wegesabschnitt nicht als Familienheimfahrt unter Versorgungsschutz.«
»1. Aus dem Zusammenspiel von § 39 SGB X und § 77 SGG ergibt sich, daß ein begünstigender Verwaltungsakt, soweit er nicht angefochten wird, zu Gunsten des Berechtigten und zu Lasten der Verwaltung bindend wird (Verbot der reformatio in peius). Der Verwalt
»Wenn ein Beschädigter verstirbt, ohne daß das Todesleiden bereits als Schädigungsfolge anerkannt ist, besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nur, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Todesleiden festgestellt wird, das mit Wahrs
»Bei unfallunabhängigen Krankheiten wird der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts bestimmt.«
»Die Feststellung der Prozeßunfähigkeit eines Beteiligten am sozialgerichtlichen Verfahren, für den ein gesetzlicher Vertreter nicht bestellt ist, darf das Gericht erst dann treffen, wenn es den Betroffenen zuvor persönlich angehört hat.«
»1. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand war gegen die Versäumung der Frist für den Beitritt zur Krankenversicherung nach Erlöschen der Familienhilfe nach § 176b Abs. 2 S. 2 RVO zulässig ( Fortführung von BSG vom 25. 10. 1988 - 12 RK 22/87 = BSGE 64,
»Bei der Frage, wann ein wirtschaftlich ins Gewicht fallender Zeitraum zu bejahen ist, der das Vorliegen eines mißglückten Arbeitsversuchs ausschließt, darf eine Beschäftigung hinsichtlich ihrer Dauer dann nicht isoliert betrachtet werden, wenn sie sich a
»Bei der Beurteilung der Geringfügigkeit i.S. von § 8 SGB IV ist zunächst immer zu entscheiden, ob eine regelmäßige oder eine nur gelegentliche Beschäftigung gegeben ist.«
»1. Die Voraussetzung für die Gewährung eines Einarbeitungszuschusses, daß Arbeitslosigkeit des Einzuarbeitenden vor Beginn der Einarbeitung vorgelegen haben muß, beinhaltet nicht das Erfordernis der vorherigen Arbeitslosmeldung. 2. Von daher ist die Bund
»Rechtsgrundlage für die Aufhebung der einem nicht-ärztlichen Verhaltenstherapeuten erteilten Genehmigung zur Teilnahme an der kassen- und vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens ist § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X.«
»Einem Arbeitslosen, der einerseits aufgrund eines Unfalls geringere Leistungen erhält und dem andererseits ein Großteil eines Schadensersatzbetrages nochmals auf die gekürzte Leistung angerechnet wird, ist die Verwertung von Vermögen nicht zumutbar.«
»Die von einer Kassenärztlichen Vereinigung erteilte Berechtigung für einen nichtärztlichen Verhaltenstherapeuten zur Teilnahme an der kassen- und vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens gilt auch in den Bezirken anderer Kassenärzt
»Es ist zulässig, die Teilnahme eines nichtärztlichen Verhaltenstherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung im Wege des Delegationsverfahrens von dem Erfordernis einer Zusatzausbildung an einem von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anerkannten A
»Die Erhebung eines Fuhrkostenbeitrages von am ärztlichen Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung teilnehmenden Nichtkassenärzten verletzt weder Grundsätze des Beitrags- und Gebührenrechts noch den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (
»Beweisantritte, die üblicherweise Hinweise und Anregungen zu Maßnahmen enthalten, die von Amts wegen einzuleiten sind, haben im sozialgerichtlichen Verfahren im Gegensatz zu Beweisanträgen nur eine geringe prozessuale Bedeutung.«
»Der Vormerkung einer Pflichtbeitragszeit wegen Kindererziehung steht Art. 13 Abs. 1 S. 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut dann nicht entgegen, wenn die Angehörige des Truppenmitglieds nach der Erziehung des gemeinsamen Kindes den Entsandtenstat
»Die Regelung des § 83a Abs. 4 S. 2 Buchst. a und b AVG (sogenanntes Rentnerprivileg) begünstigt auch den Ausgleichsverpflichteten, der zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich einen Anspruch auf Übergangsgeld 'wenigste
»Die Bereiterklärung des im Versorgungsausgleich Ausgleichsverpflichteten nach dem später für verfassungswidrig erklärten § 1587b Abs.. 3 S. 1 Halbs. 1 BGB gilt grundsätzlich auch für eine Beitragsentrichtung nach § 3b Abs. 1 Nr.. 2 VAHRG.«
»1. Schwerpflegebedürftigkeit setzt zwar in der Regel den Hilfebedarf in nahezu allen Bereichen des täglichen Lebens voraus, was aber nicht ausschließt, daß in Einzelfällen auch die Hilfebedürftigkeit in einigen Lebensbereichen ausreichen kann, wenn dort
»Auch beim Tode des Versicherten im Ausland ist das Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen.«
»Ein zulassungspflichtiges Arzneimittel i.S. des Arzneimittelgesetzes, dem die Zulassung zum Verkehr förmlich versagt worden ist, darf in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht verordnet werden.«
»Bei einem geistig Behinderten, der zwar in der Lage ist, die Verrichtungen des täglichen Lebens motorisch zu vollziehen, sie aber wegen mangelnder Steuerungsfähigkeit, Antriebsschwäche u. ä. weitgehend nur unter Aufforderung, Anleitung und Kontrolle durc
»1. Durch den Antrag auf Anordnung der Vollziehung eines angefochtenen Bescheides in Zulassungssachen wird unabhängig vom Verfahren der Hauptsache eigenständig ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch der Beteiligten gegeneinander ausgelöst. 2. Der Gege
»Der Bezug von Übergangsgeld nach § 47 BeamtVG ist keine einer beitragspflichtigen Beschäftigung gleichgestellte Zeit i. S. von § 134 Abs. 2 AFG.«
»1. Der Verstoß gegen die Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die systematische Behandlung von Parodontien (Pa-Richtlinien) indiziert die Unwirtschaftlichkeit. 2. Bezieht sich die Wirtschaftlichkeitsprüfung auf bestimmte
»1. Die Vorschriften der Verjährung gelten nicht für die kassen( zahn)ärztliche Wirtschaftlichkeitsprüfung (Aufgabe von BSG vom 16. 1. 1991 - 6 RKa 10/90 = BSGE 68, 97 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 4 und BSG vom 31. 7. 1991 - 6 RKa 18/90 = BSGE 69, 147 = SozR 3
»Der Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit kann bei untervollschichtig einsatzfähigen Versicherten wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes bereits vor der Rentenantragstellung eingetreten sein, wenn festgestellt ist, daß der Arbeitsmarkt für Teilzeit
»1. Versicherte, die einen Facharbeiterberuf ohne abgeschlossene Ausbildung voll beherrschen, jedoch nur nach einer tarifvertraglichen Lohngruppe für Angelernte bezahlt worden sind, weil die Eingruppierung durch den letzten Arbeitgeber eindeutig fehlerhaf
»1. Das Ausmaß der von Amts wegen vorzunehmenden Sachverhaltsaufklärung und die Wahl der Beweismittel steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Insofern begegnet es keinen Bedenken, wenn nicht in jedem Einzelfall eine individuelle Aufklärung über die
»1. Im Erstattungsverhältnis besteht grundsätzlich eine Bindung an Bescheide, mit denen der erstattungspflichtige Träger dem Sozialleistungsberechtigten gegenüber bindend über Grund und Höhe des Leistungsanspruches entschieden hat. 2. Der Erstattungsanspr
»1. Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit unterliegen trotz fehlender Ermächtigungsgrundlage als geschlossenes Beurteilungsgefüge nur eingeschränkter richterlicher Kontrolle. 2. Bei den vor vollständigem Spracherwerb Ertaubten sind Grad d
»1. Nur wenn die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 S. 1 BVG zum Zeitpunkt des Todes des Beschädigten klar erkennbar vorlagen oder sich im Rahmen eines noch vom Beschädigten selbst eingeleiteten Verfahrens nachträglich herausstellen, kann Witwenbeihilfe in v
»1. Nach dem Recht der DDR war die planmäßige wissenschaftliche Aspirantur war ein verwaltungsrechtlich ausgestaltetes Ausbildungsverhältnis. Als Stipendiaten standen die Aspiranten nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis. Sie waren als 'Studierende
»1. Nur wer nach Art. 69 Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Mitnahme des Leistungsanspruchs berechtigt ist, hat Anspruch auf eine Bescheinigung nach Art. 83 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 574/72. 2. Der Saisoncharakter einer Arbeit i.S. des Art. 1 Buchst. c Ve
»Voraussetzung für die Bewilligung von Überbrückungsgeld ist, daß der ruhensbedingte Abstand zum Vorbezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe nicht länger ist als die bei Ablehnung von Arbeitsangeboten mögliche Sperrzeit (Fortführung von BSG vom 1
»Sonderabschreibungen nach § 76 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung sind als Steuervergünstigungen dem Arbeitseinkommen des landwirtschaftlichen Unternehmers bei der Feststellung seiner Entlastungsbedürftigkeit hinzuzurechnen.«
»1. Auch nach dem seit 1989 geltenden Recht ist ein in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherter berechtigt, die Feststellung der Familienversicherung seiner Angehörigen zu betreiben. 2. Besteht das Beschäftigungsverhältnis einer Angestellten mit
»Eine mit einem gesetzlich Krankenversicherten verheiratete Beamtin, die während eines Erziehungsurlaubs ohne Dienstbezüge beihilfeberechtigt ist, ist versicherungsfrei und daher nicht familienversichert.«
»1. Ein Anspruch auf Produktionsaufgaberente für ältere landwirtschaftliche Unternehmer mit mindestens 180 Beitragsmonaten, die ihre selbst genutzten Flächen stillgelegt oder strukturverbessernd abgegeben haben, besteht nur, wenn sie in den letzten fünf J
»Eine der Versicherungspflicht unterliegende Studentin hat den Studentenbeitrag auch während des Bezuges von Erziehungsgeld zu entrichten.«
»1. Die Satzung einer Krankenkasse kann grundsätzlich bestimmen, daß bei der Beitragsbemessung verheirateter freiwilliger Mitglieder ohne eigenes Einkommen die Hälfte der Einnahmen des Ehegatten zugrunde zu legen ist. 2. Dabei ist die Krankenkasse nicht v
»Für den für den Fall der Krankheit privat versicherten Angestellten besteht auch während des Mutterschutzes und Erziehungsurlaubs seiner Ehefrau ein Anspruch auf den Beitragszuschuß zu deren privater Krankenversicherung, wenn das vorher wegen Überschreit
»Wenn bei einer Angestellten mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsverdienstgrenze das Beschäftigungsverhältnis während des Erziehungsurlaubs ohne Entgeltzahlung fortbestand, so war sie nicht von der Familienhilfe aus der Versicherung ihres Ehemannes
»Für die Zeit eines studentischen Aufbaudienstes, der als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium geleistet wurde, besteht kein Nachentrichtungsrecht nach Art. 2 § 44a Abs. 3 S. 1 AnVNG, weil kein inhaltlicher Bezug zur wissenschaftlichen Ausbildung b
»Wirtschaftliche Verhältnisse, die in den Lebensentwicklungen des Einzelnen begründet liegen, können in einem Lebensalter, das vom typischen Studentenalter (Lebensalter von etwa 20 bis 30 Jahren) weit entfernt ist, nicht mehr als Hinderungsgründe für das
»Ein Student, der sich für Arbeiten an seiner Diplomarbeit im Ausland aufhält, genießt keinen Unfallversicherungsschutz.«
»Von der Rückwirkungsvorschrift des Art. 3 Abs. 2 S. 1 der Verordnung zur Änderung der BKVO vom 8. 12. 1976 werden auch die Fälle des § 551 Abs. 2 RVO umfaßt, da auch sie bis dahin nur 'wie' eine Berufskrankheit entschädigt, nicht aber als Berufskrankheit
»Bei der Berechnung einer Verletztenrente, die wegen einer Berufskrankheit infolge schädigender Einwirkungen bei der versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer zu gewähren ist, ist auch dann der Jahresarbeitsverdienst anstatt der satzungsmäßigen Mindestversi
»Die Klage des Sozialhilfeträgers gegen die Krankenkasse auf Feststellung einer beitragsfreien Pflichtmitgliedschaft des Sozialhilfeempfängers ist neben der Klage des Sozialhilfeempfängers gegen einen Verwaltungsakt der Krankenkasse, der das Bestehen eine
»1. Das Ruhen von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe kann auch durch Leistungen eines ausländischen Rentenversicherungsträgers ausgelöst werden. 2. Bei der italienischen Altersrente handelt es sich um einen der deutschen Altersrente äh
»Ein Anspruch auf Altersübergangsgeld nach § 249e AFG entsteht nicht bei Aufgabe einer schon im Beitrittsgebiet ausgeübten selbständigen Tätigkeit, wenn der ehemals Selbständige das 55. Lebensjahr erst nach dem 2. 10. 1990 vollendet hat.«
»1. An die Stelle der im Ersatzkassenbereich zuständig gewesenen Beteiligungsgremien sind auch für bereits anhängige Verfahren mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsstrukturgesetzes vom 21. 12. 1992 im Wege der Funktionsnachfolge die Zulassungs- und Berufu
»Umlagen-Rückstände nach § 14 LFZG können auch zu den Masseschulden i.S. von § 59 Abs. 1 S. 3 Buchst. e KO gehören.«
»Eine analoge Anwendung einer Rechtsnorm auf gesetzlich oder satzungsrechtlich nicht umfaßte Sachverhalte ist nur dann geboten, wenn die Regelungsabsicht des Normgebers wegen der Gleichheit der zugrundeliegenden Interessenlage auch den nicht geregelten Fa
»Von einer 'besonderen Härte' i.S. des § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Kfz ist auszugehen, wenn der unabweisbare behinderungsbedingte Bedarf durch die in der Verordnung vorgesehenen Leistungen nicht abgedeckt ist und im Interesse einer umfassenden Eingliederung dah
»1. Der konkret angestrebte Beruf (die berufsqualifizierende Abschlußprüfung) ist auch für die Beurteilung der Erfolgsaussicht Behinderter bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Bildung maßgebend und nicht das allgemeine Rehabilitationsziel der Ei
»Wenn ein Bauunternehmen nach Entziehung des Auftrags wegen mangelhafter Arbeiten noch Leistungen zur Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder zum Schadensersatz zu erbringen hat, dann kann es sich um die Fortführung von Bauarbeiten i.S.. von § 84 Abs. 2 S.
»Bei einem unfallverletzten Zimmermannslehrling, der vor dem Beginn des angestrebten Studiums für den Beruf des Bauingenieurs eine Lehre als Zimmermann absolviert und mit der Gesellenprüfung abgeschlossen hat, wird der Jahresarbeitsverdienst nach § 173 Ab
»§ 6 Abs. 2 Nr. 4 BErzGG erfasst Absetzungsbeträge nach § 10e EStG nur dann, wenn ihren Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gegenüberstehen.
»Voraussetzung für das Vorliegen einer Beweisvereitelung ist das pflichtwidrige Handeln oder Unterlassen eines anderen Beteiligten, durch das der beweisbelastete Beteiligte in Beweisnot gerät. Der Beweis ist nicht vereitelt, wenn der beweisbelastete Betei
»1. Das Schwerbehindertengesetz bezweckt die Eingliederung und nicht die Ausgrenzung Behinderter, sodaß der Öffentlichkeit ein hohes Maß an Belastung durch behinderungsbedingte Auffälligkeiten zuzumuten ist, wobei über die Zumutbarkeit nicht Beweis zu erh
»1. Nur bei vollständiger Aufgabe einer Erwerbstätigkeit bleibt das vom Erziehenden im vorletzten Jahr vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen für den Anspruch auf Erziehungsgeld in der einkommensabhängigen Bezugszeit unberücksichtigt. Bei Tei
»Der Antrag auf Gewährung von Erziehungsgeld nach Maßgabe des Einkommens im aktuellen Jahr läßt einen Anspruch auf Erziehungsgeld nach dem Einkommen im vorletzten Jahr vor der Geburt des Kindes nicht erlöschen.«
»Es ist mit dem Gleichheitssatz des GG vereinbar, Kriegsopfer von deutschen Versorgungsleistungen auch bei geringeren Versorgungsleistungen eines anderen Staates vollständig auszuschließen, soweit dadurch die Gleichbehandlung der Kriegsopfer mit gleicher
»1. Der Umstand, daß die Höhe von Ansprüchen nach dem BVG sich im Beitrittsgebiet nach dem dort noch niedrigeren Lohn-, Gehalts- und Rentenniveau richtet, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG. 2. Durch das Prinzip gleicher Grundrente b
»Im Versorgungsrecht ist die Frage, ob das Unterlassen notwendiger ärztlicher Behandlung eine Schädigung zur Folge hat, unter Beachtung der Rechtsprechung zu beurteilen, die von der Zivilgerichtsbarkeit zum Arzthaftungsrecht entwickelt worden ist.«
»1. Der Hinweis auf einem Ablehnungsbescheid, nach Anerkennung als Asylberechtigter stehe rückwirkendes Kindergeld ab Einreise zu, kann eine Zusicherung i.S. von § 34 SGB X sein. 2. Auch Erklärungen, welche der Unterschrift nachfolgen, können Teil der Reg
»Durch die Übertragung (Abtretung) des Kindergeldanspruches zur Erfüllung von Honoraransprüchen für eine anwaltschaftliche Tätigkeit bei der Anwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird die für die Annahme eines wohlverstandenen Interesses i.S. von §
»Erst mit dem Inkrafttreten des SGB VI am 1. 1. 1992 ist einer vor dem 18. 5. 1990 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Witwenrentnerin wieder Witwenrente nach West-Niveau zu zahlen.«
»1. Für den Versicherungsträger kann sich nach erfolglosem Abschluß eines Rechtsstreits über eine solche Rente ein konkreter Anlaß, den Versicherten auf die Notwendigkeit einer Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf eine Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente,
»Das Arbeitsamt ist verpflichtet, in Fällen der Ablehnung von Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe auf die Gefahr eines Verlustes der Anwartschaft auf Rente wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit hinzuweisen.«
»Unfallversicherungsschutz für 'Teilnehmer an Besichtigungen des Unternehmers', der durch Satzungsrecht begründet wird, liegt bei einer Arbeitsplatzbesichtigung für ein in Aussicht genommenes Beschäftigungsverhältnis nicht vor.«
»1. Die Einstufung eines nicht selbständigen Bäckermeisters in die Gruppe der besonders hoch qualifizierten Facharbeiter kann nicht allein von der Lehrlingsausbildung abhängig gemacht werden. Vielmehr ist das Gesamtbild seiner Tätigkeit entscheidend.«
»Bei der Feststellung des Berufsschutzes und der Verweisbarkeit ist die Wertigkeit des bisherigen Berufes auch bei einem angelernten Kranführer aus der tarifvertraglichen Einstufung der Tätigkeit herzuleiten.«
»Auch auf einen Umschulungsberuf kommt die Verweisung eines Versicherten nur dann in Betracht, wenn er die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufs noch besitzt.«
»Der Vergütungsanspruch des Zahnarztes auf im Rahmen freier Heilfürsorge für Soldaten der Bundeswehr erbrachte genehmigte Behandlung entfällt nicht dadurch, daß auch nicht genehmigte Mehrleistungen auf Kosten des Soldaten erbracht werden.«
»1. Bei kieferorthopädischer Behandlung unterliegen Material- und Laborkosten im Ersatzkassenbereich der nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung, für die auch vor dem Inkrafttreten des GRG allein die Prüfungsausschüsse zuständig waren. 2. Wenn die Zustä
»Auch nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist die Minderung des Leistungsvermögens i.S. von § 8 RentenVO bei Versicherten, die nicht mehr vollschichtig erwerbstätig sein können, ohne Berücksichtigung der Verhältnisse des) (Teilzeit-)A
»1. Ein Vertragszahnarzt kann nicht wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinien disziplinarisch bestraft werden, wenn er nach Beratung eines Patienten auf dessen Wunsch Kunststoff anstelle von Amalgam als Füllungsmaterial auch in einem Regelfall verwendet
»1. Für die Beurteilung, ob Arbeitseinkommen i.S.. von § 15 SGB IV erzielt worden ist, ist auch die Bestimmung der Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb i.S.. des § 15 Abs. 3 EStG maßgebend. 2. Nach § 1248 Abs. 4 RVO ist auch der Teil des Entgelts oder des A
»Die Feststellung des Endes eines Beschäftigungsverhältnisses und des Vorliegens von Arbeitslosigkeit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei haben Erklärungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer über den Fortbestand des Beschäftigungsverhältn
»Durch die Regelung des § 58 Abs. 1a S. 3 AFG, wonach berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation im Eingangsverfahren und im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinderte insgesamt bis zu zwei Jahren erbracht werden, wird eine erneute Förderun
»Bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes sind Kinder des Arbeitslosen, die sich noch in der Ausbildung befinden, anders als im Steuerrecht längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zu berücksichtigen.«
»Ein Seemann scheidet i.S. von § 10 Abs. 2 der Satzung der Seemanskasse aus der Seefahrt aus, wenn sein Heuerverhältnis endet. Dem Merkmal 'auf Dauer' in § 9 Abs. 1 der Satzung der Seemannskasse kommt keine besondere Bedeutung zu.«
»Wer als versicherungspflichtiger Angestellter Mitglied einer Angestellten-Ersatzkasse geworden ist, kann nicht ihr Mitglied bleiben, wenn er ihr als versicherungspflichtiger Leistungsbezieher nach dem AFG weiterhin angehört hat und eine versicherungspfli
»Eine verwitwete Angestellte, deren Gehalt nur zusammen mit ihren Versorgungsbezügen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, ist nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V krankenversicherungspflichtig und nicht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 2 SGB V versicherung
»Ein versicherungspflichtiger Student, der Mitglied einer Angestellten-Ersatzkasse geworden ist und ihr als freiwillig Versicherter weiterhin angehört hat, kann nicht ihr Mitglied bleiben, wenn er eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbeiter au
»Ein versicherungspflichtiger Rentner, der als versicherungspflichtiger Angestellter Mitglied einer Angestellten-Ersatzkasse geworden war und ihr weiterhin angehört hat, kann nicht ihr Mitglied bleiben, wenn er eine versicherungspflichtige Beschäftigung a
»1. Kenntnis von dem Abweisungsbeschluß des Konkursgerichts, welches die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt hat, hat ein Arbeitnehmer erst dann, wenn er diesen Grund der Entscheidung kennt. 2. Es besteht für ihn keine Verpflichtung, d
»1. Der unzulässige Konkurseröffnungsantrag hindert nicht den Eintritt des Insolvenzereignisses der Betriebseinstellung bei völliger Masselosigkeit. 2. Wer konkursausfallgeldrechtliche Ansprüche geltend macht, trägt die Feststellungslast für die offensich
»Auch bei einem während des Verfahrens über den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung vorgenommenen Tätigkeitswechsel kann nur dann eine dauernden Lösung vom Beruf angenommen werden, wenn der neue Hauptberuf vom Versicherten ohne Erkrankung und dergle
» Beim rückwirkenden Kindergeldanspruch eines nichtehelichen Vaters beginnt die Verjährung erst mit der Feststellung der Vaterschaft.«
»1. Der Annahme eines Pflegekindschaftsverhältnisses i.S. von § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BKGG steht die Beschäftigung einer schwerbehinderten Person im Betrieb der Pflegeeltern nicht entgegen. 2. Durch die Gewährung von Eingliederungshilfe nach den Vorschrifte
»1. Zinsen aus Rentenversicherungsbeiträgen, die eine Einzugsstelle zwischen 1984 bis 1987 eingezogen und vor der Abführung an den Rentenversicherungsträger als Termingeld angelegt hatte, standen dem Rentenversicherungsträger zu (Fortführung von BSG vom 2
»Es liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, der auf eine entsprechende Rüge hin zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung führt, wenn ein Urteil eines Landessozialgerichts nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung von den Richtern besonders unter
»Ein Kind ist kein Stiefkind eines dritten Erwachsenen i.S. des § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BKGG, wenn es mit beiden leiblichen Eltern in einem Haushalt zusammenlebt.«
»1. Die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts kann nicht schon daraus abgleitet werden, daß an dem Verwaltungsverfahren Beamte mitgewirkt haben, die von einem Beteiligten wegen Besorgnis der Befangenheit hätten abgelehnt werden können. 2. Von einer Auswirkung
»1. Auch für die Insolvenzsicherung nach § 9 VRG gilt die Befristung nach § 14 VRG. 2. Danach hat die Bundesanstalt für Arbeit Vorruhestandsgeld für die Zeit ab 1. 1. 1989 nur zu leisten, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vor
»1. Ein Taxiunternehmer, der freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, kann als Inhaber eines Ein-Mann-Betriebes nicht verlangen, ihm wie bisher Versicherungsschutz mit Krankengeldanspruch vom Tage nach der ärztlichen Feststellung der Arb
»Die Ermächtigungsnorm des § 34 Abs. 4 SGB V deckt § 2 Nr. 16 der Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapheutischen Nutzen oder von geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 13. 12. 1989 (BGBl. I, 2237) insoweit nicht, als a
»1. Die Arbeitslosigkeit während tatsächlicher Beschäftigungslosigkeit ist nach einer Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen, wenn sich ein langfristig arbeitsunfähig erkrankter Versicherter bei bestehendem Arbeitsverhältnis arbeitsl
»Wenn ein Versicherter wegen derselben Krankheit für seine bisherige Berufstätigkeit dauernd arbeitsunfähig ist und sich nach Erschöpfung des Krankengeldanspruchs in der vorhergehenden Dreijahresfrist der Arbeitsvermittlung mit dem Restleistungsvermögen z
»Bei Kraftfahrzeugen, die schon serienmäßig oder im Rahmen eines Ausstattungspakets mit der geänderten Bedienungseinrichtung ausgestattet sind, kann der Mehraufwand für Änderungen von Bedienungseinrichtungen nicht nachgewiesen werden.«
»1 Grundsätzlich ist die zum Zwecke der Honorarverteilung vorgenommene Aufteilung einer durch gesamtvertragliche Vereinbarung begrenzten Gesamtvergütung in leistungsbezogene Teilbudgets ('Honorartöpfe') zulässig. 2. In der unterschiedslosen Vergütung sämt
»1. Ein polnischer Rentner, der sich ausschließlich im Bundesgebiet aufhält und in dieser Zeit fortlaufend befristete Aufenthaltserlaubnisse erhält, die aber das Ende des berechtigten Aufenthaltes nicht festsetzen, 'wohnt' in der Bundesrepublik Deutschlan
»1. Bei der Schwerpflegebedürftigkeit i.S. von § 53 Abs. 1 SGB V handelt es sich nicht um einen durch feststellenden Verwaltungsakt oder durch Feststellungsurteil feststellbaren Rechtsstatus. 2. Der Inhalt der Richtlinien zur Abgrenzung des Personenkreise
»Ein Verfahrensfehler läßt sich aus einer unterlassenen Einholung einer Entscheidung des BVerfG gemäß Art. 100 GG nicht herleiten, wenn das SG die beanstandete Gesetzesregelung nicht für verfassungswidrig hält.«
»Für einen Witwer, der mit seiner Ehefrau in einem Kibbuz gelebt hat, besteht ein Anspruch auf Witwerrente, wenn seine Ehefrau den Statuten entsprechend zur Sicherstellung des Unterhalts mehr an den Kibbuz geleistet hat als er.«
»1. Auch dann, wenn sich der Versicherte trotz der Möglichkeit, ihn auf einem behinderungsgerechten Arbeitsplatz unbefristet ohne weitere Einschränkungen auszuüben, einer anderen Tätigkeit zuwendet, liegt eine freiwillige Aufgabe des bisherigen Berufs vor
»Bei der Festlegung des der geschiedenen Ehefrau zustehenden Bruchteils des Gesamteinkommens ist bei der Bemessung des Unterhaltsanspruch nach der sogenannten Anrechnungsmethode des Bundessozialgerichts eine um so größere Zurückhaltung geboten, je weiter
»1. Aus einem Tarifvertrag, der nur eine Berufsgruppe regelt, in deren Bereich es keine geregelte Ausbildung von mehr als zwei Jahren gibt, kann nicht ohne weiteres auf die Facharbeiterqualifikation derjenigen geschlossen werden, die nach diesem Tarifvert
»Die vom Arbeitgeber zu tragende Pauschalsteuer für geringfügig Beschäftigte ist kein Arbeitsentgelt i.S.. des § 14 Abs. 1 SGB IV (Fortführung von BSG vom 12. 11. 1975 - 3/12 RK 8/74 = BSGE 41, 16 SozR 2200 § 160 Nr. 2 ).«
»Die besondere rechtliche Gestaltung der Voraussetzungen für eine Verletztenrente nach § 581 Abs. 3 RVO prägt diesen Anspruch derart, daß ihm eine eigenständige Bedeutung im Verhältnis zu § 581 Abs. 1 RVO zukommt. Das ist auch bei der Entziehung einer Ren
»Bei einem Verletzten, der sich zur Zeit des Arbeitsunfalls in Schulausbildung befand und nach Abschluß der Berufsausbildung im Beamtenverhältnis beschäftigt wurde, ist die für Beamte geltende Sonderregelung in § 576 Abs. 1 RVO auch nicht entsprechend anw
»Auch nach Einholung eines Sachverständigengutachtens kann das LSG die Berufung noch durch Beschluß zurückweisen.«
»Bei dem Personenkreis des Art. 6 § 4 Abs. 3 FANG richtet sich die Anrechnung und die Bewertung glaubhaft gemachter Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nach dem FRG allein nach § 19 Abs. 2 FRG und Art. 6 § 5 FANG, § 26 FRG in der vom 1. 7. 199O bis 31. 12
»Der Bezug von dem Erziehungsgeld nach dem BErzGG entsprechenden Leistungen der Länder vor dem 1.1.1992 begründet keine Anwartschaft für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.«
»1. Beim Vergleich zwischen der Unterhaltsleistung des kindergeldberechtigten Elternteils und der Unterhaltspflicht des Ehegatten des Kindes im Rahmen des § 2 Abs. 2a BKGG ist zu ermitteln, ob die eigenen Einkünfte des Ehegatten seinen angemessenen Unterh
»Für einen in Chile lebenden, während der NS-Zeit aus Deutschland ausgewanderten und 'ausgebürgerten' Verfolgten bestand kein Recht auf Nachentrichtung nach Art. 2 § 49a AnVNG (Art. 2 § 51a ArVNG), wenn er nicht bis Ende 1975 einen Antrag auf Wiedereinbür
»Im Nachentrichtungsverfahren nach Art. 12 Durchführungsvereinbarung zum deutsch-israelischen Sozialversicherungsabkommen ist trotz fehlender Konkretisierung eine Bereiterklärung i.S. des § 141 Abs. 2 AVG (= § 1419 Abs. 2 RVO) vor dem Tode wirksam abgegeb
»Nach § 146 SGG ist die Berufung auch dann nicht ausgeschlossen, wenn um die in einem besonderen Bescheid abgelehnte Verlängerung einer Zahlungsfrist gestritten wird, die sich nur auf eine Rente für bereits abgelaufene Zeiträume auswirken würde.«
»Einem mitarbeitenden Familienangehörigen in der Landwirtschaft steht ein Nachentrichtungsrecht nach Art. 2 § 52b ArVNG nicht zu, wenn er nach Aufgabe dieser Tätigkeit nicht mindestens volle 24 Kalendermonate rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder
»1. Der Ausschluß türkischer Staatsangehöriger vom Bezug des bayerischen Landeserziehungsgeldes verstößt weder gegen die Europäische Sozialcharta noch gegen das Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei und auch ni
»1. Zur Berufsausbildung bzw Berufsbildung i.S. des § 2 BErzGG gehört nicht nur die Ausbildung bis zum ersten beruflichen Abschluß, sondern auch eine darauf aufbauende weitere Ausbildung zum beruflichen Aufstieg. 2. Der Begriff 'Beschäftigung zur Berufsau
»Der Begriff 'Beschäftigung zur Berufsausbildung' i.S. von § 2 Abs. 1 BErzGG ist weit auszulegen und umfasst auch eine Beschäftigung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung medizinische Genetik zur erstrebten Gebietsbezeichnung Frauenheilkunde und Geburtshilfe (
»Es ist einer Erwerbstätigkeit i.S. von § 48 Abs. 2 SGB V gleichzubehandeln, wenn sich ein Versicherter im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation einer Umschulungsmaßnahme unterzieht.«
»1. Ein Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung beruht auf einem von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangel, wenn ein Beteiligter mangels ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen und auch nicht vertreten war. 2. Der Anspruch des Beigeladenen auf
»Wenn der Rechtsmittelgegner schon vor der Zulassung der Sprungrevision seine Zustimmung zu diesem Rechtsmittel erklärt, dann muß sich aus seiner Erklärung eindeutig auch seine Einverständnis zur Einlegung der Sprungrevision ergeben (Anschluß an BSG vom 3
»Die Regelung des § 6 Abs. 3 BErzGG, neben dem Erwerbseinkommen des Erziehungsgeldberechtigten nur die darauf entfallende Einkommens- und Kirchensteuer aus der Berechnung zu streichen, kann bei fehlender Erwerbstätigkeit während der einkommensabhängigen B
»Bei der Bemessung von Arbeitslosengeld oder Altersübergangsgeld ist trotz der bis zum 31. 12. 1990 bestehenden Lohnsteuerfreiheit von Mitgliedern Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) im Beitrittsgebiet ab 1. 1. 1991 das erzielte Bruttoa
»1. Auch wenn das Berufungsgericht zu Unrecht wegen angeblicher Versäumung der Berufungsfrist nicht in der Sache entschieden hat, ist das Revisionsgericht an vom Berufungsgericht festgestellte Tatsachen, auf denen das Berufungsurteil nicht beruht, gebunde
»Voraussetzung für den Anspruch des Arbeitgebers auf Erstattung der Lohnfortzahlung ist eine positive Entscheidung der Versorgungsverwaltung über den Versorgungsanspruch des beschädigten Arbeitnehmers (Bestätigung von BSG vom 27. 1. 1987 - 9a RV 11/85 = B
»1. Soldatenversorgung ist wegen einer nicht auf einem plötzlichen Ereignis beruhenden Krankheit nur zu gewähren, wenn diese Krankheit entweder nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit zu entschädigen wäre oder außerordentlic
»Die Arbeitsämter dürfen zwar bei der Ermessensentscheidung über die Gewährung von Überbrückungsgeld ( § 55a AFG) nach ermessenslenkenden Richtlinien verfahren; darin nicht erfaßte besondere Umstände des Einzelfalles müssen sie jedoch prüfen und in die En
»1. Gegenüber Ansprüchen auf Gewährung von Lehrgangskosten nach § 45 AFG sind Zuschüsse des Berufsforderungsdienstes der Bundeswehrverwaltung zu den Lehrgangsgebühren einer ergänzenden Fachausbildung nach den §§ 4, 5 und 5a SVG vorrangige Leistungen einer
»Die Bundesanstalt für Arbeit hat auch die Kosten der Mittagsmahlzeiten für einen Behinderten zu übernehmen, der während der von der Bundesanstalt für Arbeit zu fördernden Teilnahme an einer Maßnahme im Arbeitstrainingsbereich einer Werkstatt für Behinder
»1. Beim Streit zwischen dem Versicherten und dem Rentenversicherungsträger über die Übernahme der Kosten für eine behinderungsbedingte Kfz-Zusatzausstattung ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage die richtige Klageart. 2. Bei der Entsch
»Einem Versicherten, dem Rente wegen Berufsunfähigkeit zuerkannt ist, darf der Rentenversicherungsträger Rehabilitationsleistungen ausschließlich zum Zweck der Abwendung von Erwerbsunfähigkeit nicht gewähren, solange dieser eine selbständige Erwerbstätigk
»In der Regel ist eine Zahlstelle, die den Einbehalt der Krankenversicherungsbeiträge von Versorgungsbezügen ( § 393a Abs. 2 S. 2 RVO) nicht vorgenommen hat, der Krankenkasse nicht schadenersatzpflichtig (Fortführung von BSG vom 23. 5. 1989 - 12 RK 11/87
»Eine Zahlstelle von laufenden Versorgungsbezügen ist der Krankenkasse nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie entgegen § 202 S. 2 SGB V die Krankenkasse des Versorgungsempfängers nicht schon innerhalb des ersten Halbjahres 1989 ermittelt hat und d
»Sogenannte 'Tagesprofile' können zum Beweis einer gröblichen Verletzung vertragsärztlicher Pflichten durch Falschabrechnung herangezogen werden, wenn für die Ermittlung der Gesamtbehandlungszeit des Arztes an einem Tag nur solche Leistungen berücksichtig
»In der Zeit vor dem 1.1.1989 durfte vorbehaltlich abweichender Prüfvereinbarungen die Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Kassenarztes allein bezüglich der Versicherten einer einzelnen Primärkassenart geprüft werden.
»1. Der Ausschluß der über 55 Jahre alten Ärzte von der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ist verfassungsgemäß, soweit die Zulassung nicht zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist. 2. Die Zulassung eines über 55 Jahre alten Arztes zur v
»Für einen Krankenhausarzt mit abgeschlossener Weiterbildung darf die Ermächtigung zur Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung nicht rückwirkend für einen Zeitraum vor Erlaß des Bescheides des Zulassungsausschusses erteilt werden.«
»Durch eine Altersgrenze von fünfundfünfzig Jahren ist nicht nur die erstmalige, sondern auch eine Wiederzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen, soweit sie nicht zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist.«
»Der Erlaß einer einstweiligen Anordnung kommt nicht in Betracht, wenn eine höhere als die zuerkannte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung begehrt wird.«
»1. Wenn der Antrag der Krankenkasse auf Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise eines Kassen(zahn)arztes nicht innerhalb von sechs Monaten sachlich beschieden worden ist, so kann sie gegen den Prüfungsausschuß Untätigkeitsklage erheben. 2
»1. Bei einer Unterbringung eines schwerstbehinderten Stiefkindes in einer Anstalt kann neben dem dort begründeten neuen Lebensmittelpunkt der bisherige ortsbezogene Mittelpunkt gemeinschaftlicher Lebensinteressen des Stiefelternteils und des Stiefkindes
»Im Rahmen des § 5 VersorgAusglHärteG steht dem aus einem Versorgungsausgleich Verpflichteten die ungekürzte Rente auch dann zu, wenn er den Unterhaltsanspruch des Berechtigten durch eine Kapitalabfindung abegolten hat.«
»Wenn bei einem im Vorschulalter durch einen Arbeitsunfall geschädigten Kind mangels anderer Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muß, daß es ohne den Unfall einen durchschnittlichen beruflichen Werdegang gehabt hätte, so ist für die Frage, ob der berec
»Ein Unternehmer, der die Anzeige zur gesetzlichen Unfallversicherung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft unterläßt, kann nicht darauf vertrauen, daß diese durch das Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde Kenntnis von der Unternehmenseröffnung erhält un
»1. Es besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nach Abweichen vom üblichen Weg vom Ort der Tätigkeit bei nicht feststellbarem Grund für das Verlassen dieses Weges. 2. Der Streit über den Versicherungsschutz in der gesetzlic
»Bei der Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach dem Arbeitsbedarf verstößt die Festsetzung höherer Berechnungseinheiten je Jahr und ha für Betriebe im Obstbau mit Selbstvermarktung nicht gegen die Regelungen der §§ 803
»Satzungsregelungen, die Zuschläge zum Unfallversicherungsbeitrag nach Zahl und Kosten der Arbeitsunfälle vorsehen, sind mit der Ermächtigungsnorm des § 725 Abs. 2 RVO vereinbar (Fortführung von BSG vom 18. 10. 1984 - 2 RU 31/83 = SozR 2200 § 725 Nr. 10).
»1. Die Zustimmung des Rechtsmittelgegners zur Sprungrevision, die nach Zustellung des vollständigen sozialgerichtlichen Urteils, aber noch vor der Zulassung der Sprungrevision erklärt wird, ist regelmäßig als Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision (
»Bei der Berechnung der Arbeitszeit gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 3 AFG sind die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfallenden Arbeitsstunden, für die der Arbeitnehmer gemäß § 1 Abs. 1 FeiertLohnzG einen Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, mitzuzählen.«
»1. Der Arbeitslose ist i.S. von § 112 Abs. 5 Nr. 3 AFG bei einem Ehegatten beschäftigt, wenn er Arbeitnehmer eines in der Rechtsform einer OHG betriebenen Unternehmens und seine Ehefrau Gesellschafterin dieser OHG war (Ergänzung und Fortführung zu BSG vo
»1. Durch die früheres Richterrecht ersetzende Kostenerstattungsnorm des § 13 Abs. 2 ( jetzt: Abs. 3 ) SGB V ist ausschließlich ein verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Dienst- oder Sachleistungsanspruchs aufgrund Sys
»1. Wird die Nichtzulassungsbeschwerde mit der Grundsätzlichkeit einer materiellen, den Klageanspruch betreffenden Rechtsfrage begründet, obwohl das Berufungsgericht die Berufung als unzulässig verworfen hat, bedarf es für die Zulässigkeit der Beschwerde
»§ 30 Abs. 1 SGB I, § 37 SGB I i.V.m. § 1316 RVO und Art. 2 § 62 Abs. 4 ArVNG sind verfassungsgemäß, soweit sie dazu führen, daß eine als Verfolgte anerkannte Mutter, die Deutschland nach dem 31.12.1949 (erneut) verlassen hat, um bei ihren verfolgungsbedi
»Ohne besonderen Anlaß waren die Rentenversicherungsträger nicht verpflichtet, die latent betroffenen Versicherten zu ermitteln und sie individuell über die geänderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit du
»Auch wenn der Versicherte ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen kann, ist die Verpflichtung des Rentenversicherungsträgers zur Förderung einer Ausbildung in einer Werkstatt für Behinderte nicht beendet.«
»1. Bei einem selbständigen Handwerksmeister liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn er trotz gesundheitlicher Leistungseinschränkungen noch Tätigkeiten in seinem eigenen Betrieb verrichten kann, deren Wert mindestens die Hälfte des vor Eintritt dieser Le
»Zur Feststellung der Wertigkeit der vom Versicherten tatsächlich ausgeübten Tätigkeit sind wegen der Indizwirkung der tariflichen Eingruppierung des Versicherten durch den Arbeitgeber weitere Ermittlungen nur dann erforderlich, wenn sich deutliche Anhalt
»Grundsätzlich kann in Fällen des unaufschiebbaren Bedarfs bei Versäumung der Antragsfrist nach § 10 Abs. 2 KfzHV Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden (Anschluß und Fortführung von BSG vom 16. 11. 1993 - 4 RA 22/93).«
»1. Ein unbeachtlicher Unterhaltsverzicht ist auch dann gegeben, wenn zwar im Zeitpunkt der Scheidung oder des Todes des Versicherten ein Unterhaltsanspruch bestand oder ein solcher für die Zeit nach der Scheidung zu erwarten war, dieser aber keine renten
»Durch den von 1950 bis 1953 in der Sowjetunion geleisteten Wehrdienst wird eine Beitragszeit i.S. des § 15 Abs. 1 S. 1 FRG begründet, wenn er nach sowjetischem Rentenversicherungsrecht zum Zeitpunkt der Ableistung wie eine Ersatz- oder Ausfallzeit nach b
»Auch Versorgungsbezüge, die im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs an den geschiedenen Ehepartner abgetreten worden sind, bleiben in der Krankenversicherung beitragspflichtig.«
»Versorgungsbezüge bleiben in der Krankenversicherung auch insoweit beitragspflichtig, wie sie aufgrund einer Vereinbarung nach früherem Scheidungsrecht als Unterhaltsrente an den geschiedenen Ehepartner weitergeleitet werden.«