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BGH - Entscheidung vom 06.07.1993

VI ZR 306/92

Normen:
BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1 a

Fundstellen:
BGHR BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1a, Gütestelle 2
BGHR BGB § 212 Abs. 2 Güteverfahren 1
BGHZ 123, 337
DRsp I(112)186e
MDR 1994, 95
MDR 1994, 96
NJW-RR 1993, 1495
VersR 1993, 1291
WM 1993, 2013
ZfS 1993, 329

Der Kläger, ein früherer Seemann aus Ghana, erlitt im Januar 1978 auf See einen Unfall, bei dem er sich einen Bruch des linken Oberschenkels zuzog. Er wurde deswegen im Krankenhaus in E., dessen Träger die Beklagte [...]
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