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BGH - Entscheidung vom 24.06.1993

5 StR 350/93

Normen:
StGB § 56 Abs. 1
StPO § 261

Fundstellen:
StV 1993, 458

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchter Vermittlung des Überlassens von Schußwaffen und Munition zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge [...]
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