Zu der Rüge, das LG habe gegen § 231 a StPO verstoßen, bemerkt der Senat: Die Entscheidung des LG gemäß § 231 a StPO , in Abwesenheit des Angekl. zu verhandeln, unterliegt auch im vorliegenden Fall nicht der [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!