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BGH - Entscheidung vom 29.04.1993

III ZR 3/92

Normen:
BGB §§ 847, 253
MRK Art. 5
StPOStPO (1975) § 455

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Richter 1
BGHR Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) Art. 5 Abs. 5 Gesetzeskraft 1
BGHR Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) Art. 5 Abs. 5 Schmerzensgeld 1
BGHR Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) Art. 5 Schutzzweck 1
BGHR StPO § 455 Abs. 3 Abwägung 1
BGHR StPO § 455 Krankenhausaufenthalt 1
BGHR StPO § 455 Untersuchungshaft 1
BGHZ 122, 268
MDR 1993, 740
NJW 1993, 2927
NStZ 1993, 493
VersR 1993, 972

Der Kläger verlangt von dem beklagten Land Schadensersatz, insbesondere Zahlung eines Schmerzensgeldes, wegen eines Gesundheitsschadens, den er auf erlittene Untersuchungshaft und den Vollzug einer Freiheitsstrafe [...]
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