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BGH - Entscheidung vom 13.01.1993

XII ZB 9/90

Normen:
BGB § 1408 Abs. 2 S. 2, § 242

Fundstellen:
BGHR BGB § 1408 Abs. 2 Satz 2 Scheidungsantrag 2
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 29
DRsp I(165)243f (Ls)
EzFamR BGB § 1408 Nr. 10
FamRZ 1993, 672
FuR 1993, 284
MDR 1993, 654
NJW 1993, 1004

I. Der im Jahre 1936 geborene Ehemann (Antragsteller) und die im Jahre 1943 geborene Ehefrau (Antragsgegnerin) schlossen am 7. Juni 1963 die Ehe, aus der eine im Jahre 1964 geborene Tochter hervorgegangen ist. Beide [...]
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