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BGH - Entscheidung vom 18.11.1993

V ZB 43/92

Normen:
GVG § 13
VermG § 3 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR GVG § 13 Vermögensgesetz 3
BGHR VermG § 3 Abs. 3 Rechtsweg 1
BGHZ 124, 147
DB 1994, 528
JZ 1994, 571
JuS 1994, 436
MDR 1994, 1242
NJ 1994, 220
NJW 1994, 457
RAnB 1994, 63 (Ls)
VIZ 1994, 128
WM 1994, 213
WM 1994, 214
ZOV 1994, 47

I. Der Kläger verließ 1958 die DDR, woraufhin sein Grundbesitz, darunter das Grundstück Flurstück der Gemarkung G., in Volkseigentum überführt wurde. Rechtsträger für das Grundstück war der Rat der Gemeinde C. Am 20. [...]
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