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BGH - Entscheidung vom 25.02.1993

III ZR 9/92

Normen:
BGB § 823, § 839, § 1004
BaWürttWassG § 8, § 46
GVG § 13, § 17 Abs. 2, § 17 a

Fundstellen:
BGHR BadWürtt WassG § 8 Abs. 4 Überflutung 1
BGHR GVG § 13 Gewässerunterhaltung 1
BGHR GVG § 13 Wasserbehörde 2
BGHR GVG § 17a Abs. 5 (n. F.) Rechtswegprüfung 4
BGHR ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1 Revisionszulassung, beschränkte 12
BGHZ 121, 367
JZ 1993, 1009
MDR 1994, 206
NJW 1993, 1799
UPR 1993, 296
VersR 1993, 1127
WM 1993, 1015

Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in der beklagten Stadt, das vom Käppeledobelbach, einem Gewässer zweiter Ordnung im öffentlichen Eigentum und in der Unterhaltungslast der Beklagten, umflossen wird. Die [...]
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