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BGH - Entscheidung vom 28.10.1993

III ZR 67/92

Normen:
PflVG (1965) § 2 Abs. 2 Satz 4, BBG § 79, RhPfLandesbeamtenG § 87

Fundstellen:
BGHR BBG § 79 Fürsorgepflicht 1
BGHR PflVG (1965) § 2 Abs. 2 Satz 4 Beamter 1
BGHR RhPf LBG § 87 Fürsorgepflicht 1
BGHZ 124, 15
DVBl 1994, 1083
DÖV 1994, 387
MDR 1994, 1093
NJW 1994, 660
VersR 1994, 488

Die Beklagte ist Erbin ihres am 6. Juni 1986 verstorbenen Ehemannes W. F. Dieser war Beamter des Landeswohlfahrtsamtes von Rheinland-Pfalz. Am 23. August 1956 verursachte er mit einem behördeneigenen Dienstfahrzeug [...]
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