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BGH - Entscheidung vom 08.07.1993

IX ZR 222/92

Normen:
BGB §§ 426, 759, 1108
BeurkG § 17 Abs. 1
ZVG § 56 Satz 2

Fundstellen:
BGHR BeurkG § 17 Abs. 1 Belehrungspflicht 12
BGHR ZVG § 56 Satz 2 Lastentragung 2
BGHZ 123, 178
DB 1993, 2378
DNotZ 1995, 494
KTS 1993, 691
MDR 1993, 1242
NJW 1993, 2617
Rpfleger 1993, 503
VersR 1993, 1407
WM 1993, 1962

Der Beklagte beurkundete am 26. Januar 1970 als Notar die Veräußerung eines Grundstücks von E. St. an die Kläger. Diese verpflichteten sich zur Zahlung einer lebenslänglichen Rente an die damals 72jährige Verkäuferin [...]
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