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BGH - Entscheidung vom 13.05.1993

IX ZR 234/92

Normen:
BGB §§ 134, 398, 675

Fundstellen:
AnwBl 1993, 529
BB 1993, 1323
BGHR BGB § 134 Anwaltshonorar 2
BGHR StGB § 203 Abs. 1 Nr. 3 Schweigepflicht 2
CR 1994, 28
DB 1993, 1512
DRsp I(111)201b
MDR 1993, 912
NJW 1993, 1912
VersR 1993, 1019
WM 1993, 1251

Der Kläger verlangt aus abgetretenem Recht die Zahlung von Anwaltshonorar. Die frühere Anwaltssozietät P., B. und H. hatte vier Prozeßmandate für die E. Textilhandelsgesellschaft mbH (künftig: E.) durchgeführt. Die [...]
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