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BGH - Entscheidung vom 03.02.1993

XII ZB 93/90

Normen:
EGBGB Art. 14 Abs. 1, Art. 17 Abs. 3

Fundstellen:
BGHR EGBGB Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthalt, gewöhnlicher 1
BGHR EGBGB Art. 14 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthalt, gewöhnlicher 2
BGHR EGBGB Art. 14 Abs. 1 Nr. 3 Verbundenheit, engste 1
BGHR EGBGB Art. 17 Abs. 3 Versorgungsausgleich 1
BGHR ZPO vor § 1 Versorgungsausgleich 1
BGHR ZPO § 606a Abs. 1 Versorgungsausgleichsverfahren 2
DRsp I(166)269a
FamRZ 1993, 798
FuR 1993, 291
IPRax 1994, 131
JuS 1993, 1063
MDR 1993, 875
NJW 1993, 2047

I. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Die Ehefrau (Antragstellerin) begehrt die nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die Parteien schlossen am 25. März 1964 vor dem Standesbeamten in T., Kreis J., [...]
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