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BGH - Entscheidung vom 04.03.1993

V ZB 5/93

Normen:
ZPO § 51, § 91 Abs. 1, 97 Abs. 1, § 99, § 567 Abs. 4

Fundstellen:
BGHR ZPO vor § 1 Gesetzwidrigkeit, greifbare 12
BGHR ZPO vor § 91 Analogie 2
BGHR ZPO § 51 Abs. 1 Prozeßunfähiger 1
BGHR ZPO § 88 Vollmachtsmangel 3
BGHR ZPO § 91 Prozeßunfähigkeit 1
BGHZ 121, 397
BRAK-Mitt 1993, 180
DRsp IV(409)272Nr.1a
LM § 51 ZPO Nr. 26
MDR 1993, 1249
NJW 1993, 1865
VersR 1993, 1377
ZIP 1993, 621

I. Der Kläger, seine Ehefrau und sein ältester Sohn (Kläger zu 2 und 3) sind Miteigentümer eines Grundstücks in M.. Sie beabsichtigten, es zu bebauen, und bestellten zu diesem Zweck ein Erbbaurecht, und zwar zugunsten [...]
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