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BGH - Entscheidung vom 30.04.1993

V ZR 234/91

Normen:
BGB §§ 900 Abs. 1, 894
EGBGB Art. 231 § 6 Abs. 1
ZPO §§ 550, 565 Abs. 3 Nr. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 894 Verwirkung 1
BGHR EGBGB (1986) Art. 231 § 6 Abs. 1 Verjährung 1
BGHR ZPO § 565 Abs. 3 Sachentscheidung 5
BGHZ 122, 308
DRsp I(112)185a
DRsp I(150)327a-c
JuS 1994, 78
MDR 1993, 974
NJ 1993, 459
NJW 1993, 2178
RAnB 1993, 246 (Ls)
WM 1993, 1521
ZIP 1993, 1120

Die Beklagten bewohnen ein Hausgrundstück in M.. Sie sind im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Das Grundstück gehörte ehemals R. W.. Dieser setzte mit Testament vom 16. Mai 1945 seine Ehefrau E. W. zur nicht [...]
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