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BGH - Entscheidung vom 25.02.1993

III ZR 47/92

Normen:
BGB § 839

Fundstellen:
BB 1993, 752
BGHR BBauG (1976) § 9 Abs. 5 Kennzeichnungspflicht 2
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Gemeinderat 15
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Schutzzweck 9
BRS 55 Nr. 41
BauR 1993, 297
DRsp I(147)284b
DZWIR 1994, 161
MDR 1993, 516
NJW 1994, 1060
RdL 1993, 119
UPR 1993, 214
VersR 1993, 1356
WM 1993, 1105
ZUR 1993, 185
ZfBR 1993, 194

Die Kläger kauften am 9. Juni 1983 von der Firma J. H. GmbH & Co. KG ein in der beklagten Gemeinde belegenes 290 m großes Grundstück mit zu errichtendem Einfamilienhaus. Eine Gewähr der Verkäuferin für erkennbare oder [...]
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