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BGH - Entscheidung vom 12.05.1993

XII ZR 18/92

Normen:
BAföG § 37
BGB § 1610 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 1610 Abs. 2 Angemessenheit 1
BGHR BGB § 1610 Abs. 2 Studium 7
DAVorm 1993, 703
DRsp I(167)408e-f
FamRZ 1993, 1057
FuR 1993, 290
JuS 1993, 968
MDR 1993, 981
NJW 1993, 2238

Das klagende Land (im folgenden: Kläger) gewährte dem am 19. August 1964 geborenen Sohn des Beklagten aus dessen 1973 geschiedener Ehe Ausbildungsförderung - zum Teil - im Wege der Vorausleistung gemäß § 36 BAföG . Mit [...]
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