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BGH - Entscheidung vom 09.03.1993

XI ZR 179/92

Normen:
BGB § 765
HWiG § 1
ZPO § 561

Fundstellen:
BB 1993, 890
BGHR BGB § 765 Akzessorietät 2
BGHR HWiG § 1 Abs. 1 Bestimmung zum Vertragsschluß 1
BGHR HWiG § 1 Abs. 1 Bürgschaft 3
BGHR HWiG § 1 Abs. 2 Beweislast 1
BGHR ZPO § 561 Abs. 1 Satz 1 Durchbrechung 5
DB 1993, 1182
DRsp I(130)358b-c
DZWIR 1993, 336
MDR 1993, 531
NJW 1993, 1594
WM 1993, 683
ZIP 1993, 585

Die Beklagte hat mit der Klägerin, einer Raiffeisenbank, am 7. November 1986 einen Darlehensvertrag geschlossen und außerdem am 2. Mai 1987 gemeinsam mit ihrem Ehemann eine Urkunde unterschrieben, in der beide für alle [...]
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