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BGH - Entscheidung vom 24.03.1993

XII ARZ 3/93

Normen:
ZPO § 36 Nr. 6, § 621 Abs. 2, BGB § 1587 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 621 Abs. 2 Abhängigkeit 1
EzFamR aktuell 1993, 279
NJW-RR 1993, 898

Bei diesem Gericht ist nämlich die im Jahre 1986 durch den Scheidungsantrag der Ehefrau begründete Ehesache noch rechtshängig. Die Rechtshängigkeit ist durch das bloße Nichtbetreiben der Sache ebensowenig beendet [...]
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