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BGH - Entscheidung vom 25.11.1993

IX ZR 84/93

Normen:
GesO § 14 Abs. 1 Satz 1, § 20

Fundstellen:
BGHR DDR-GesO § 11 Abs. 3 Forderung 2
BGHR DDR-GesO § 14 Abs. 1 Satz 1 Rechtsbehelf 1
BGHR DDR-GesO § 20 Entscheidung 1
BGHR DDR-GesO § 20 Entscheidung 2
BGHR ZPO § 281 Abs. 3 Kostenentscheidung 1
BGHZ 124, 247
DB 1994, 978
DRsp IV(438)282c-d
KTS 1994, 252
MDR 1994, 368
NJ 1994, 174
NJW 1994, 524
RAnB 1994, 63 (Ls)
Rpfleger 1994, 268
WM 1994, 318
ZIP 1994, 157

Mit Beschluß vom 8. Januar 1992 eröffnete das Kreisgericht Dresden das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der S. GmbH i. A. und bestellte den Beklagten zum Verwalter. Den Gläubigern wurde zur Anmeldung der [...]
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