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BGH - Entscheidung vom 25.05.1993

VI ZR 272/92

Normen:
BGB §§ 397, 404, 423
Teilungsabkommen (TA)

Fundstellen:
BGHR BGB § 397 Abs. 1 Verbindlichkeit, künftige 1
BGHR BGB § 404 Teilungsabkommen 1
BGHR VVG § 67 Abs. 1 Teilungsabkommen 1
LM H. 11/93 § 397 BGB Nr. 8
MDR 1993, 848
NJW-RR 1993, 1111
NZV 1993, 385
VersR 1993, 981

Der Kläger nimmt den Beklagten zu 1) als Fahrer und Halter eines bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw Volvo auf Ersatz des Schadens in Anspruch, der ihm aus einem Verkehrsunfall vom 30. Mai 1991 [...]
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