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BGH - Entscheidung vom 29.10.1993

V ZR 136/92

Normen:
BGB § 510 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 510 Abs. 1 Satz 1 Mitteilungspflicht 1
BGHR ZPO § 553 Abs. 1 Parteibezeichnung 2
DRsp I(130)367c
MDR 1994, 161
NJW 1994, 315
WM 1994, 116

Die Klägerin ist Käuferin eines Grundstücks in N. (Flur, Flurstück Nr.), das mit einem dinglichen Vorkaufsrecht zugunsten der Beklagten belastet ist. Dieses Vorkaufsrecht erstreckte sich auf ein größeres [...]
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