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BGH - Entscheidung vom 10.02.1993

XII ZR 239/91

Normen:
BGB § 816
GVG §§ 17, 17a
SGB I § 48

Fundstellen:
BGHR BGB § 816 Abs. 2 Nichtberechtigter 1
BGHR GVG § 13 Rechtswegabgrenzung 2
BGHR SGB I § 48 Abs. 1 Satz 4 Rückerstattung 1
DAVorm 1993, 569
DAVorm 1993, 570
DRsp IV(418)269a
EzFamR GVG § 17a Nr. 1
EzFamR aktuell 1993, 143
FamRZ 1993, 788
LM GVG § 17 Nr. 10
MDR 1993, 468
NJW 1993, 1788

Der Kläger verlangt von der beklagten Stadt als Trägerin der Sozialhilfe die Auszahlung von Beträgen, die diese von dem zuständigen Arbeitsamt aus seinem Arbeitslosengeld - als Unterhalt für seine Ehefrau - erhalten [...]
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