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BGH - Entscheidung vom 10.11.1993

XII ARZ 29/93

Normen:
ZPO § 642, § 642a Abs. 4, § 281 Abs. 2 S. 5

Fundstellen:
EzFamR ZPO § 281 Nr. 11
EzFamR aktuell 1994, 87

Das Amtsgericht Wiesbaden ist an den nach Eintritt der Rechtshängigkeit wirksam ergangenen Verweisungsbeschluß des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 11. März 1993 gebunden, § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO . Gründe, die die [...]
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