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BGH - Entscheidung vom 20.09.1993

II ZR 204/92

Normen:
BGB § 705, § 709, § 714

Fundstellen:
DRsp I(138)680a
NJW-RR 1994, 98
WM 1994, 237

»Der Rechtsgrundsatz der Selbstorganschaft verbietet nur, daß sämtliche Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen und diese auf Dritte übertragen [...]
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