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BGH - Entscheidung vom 19.01.1993

X ARZ 845/92

Normen:
ZPO § 35, § 281 Abs. 2 S. 5, § 690 Abs. 1 Nr. 5

Fundstellen:
BB 1993, 1113
BB 1993, 1174
BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 5 Bindungswirkung 5
BGHR ZPO § 35 Wahlrecht 1
BGHR ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 5 Gerichtsstand 1
DRsp IV(413)225Nr.5b
MDR 1993, 576
NJW 1993, 1273
Rpfleger 1993, 410

Die Klägerin, eine Industriegewerkschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, verlangt von dem im Bezirk des Amtsgerichts Göppingen ansässigen Beklagten Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Sie hat zunächst Erlaß eines [...]
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