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BGH - Entscheidung vom 09.07.1993

V ZR 262/91

Normen:
DDR: VermG §§ 1 Abs. 3, 4 Abs. 2, 3
DDR: ZGB §§ 63, 66 Abs. 2, 297

Fundstellen:
BGHR VermG § 1 Abs. 3 Vorrang 3
DB 1993, 1872
DRsp V(525)45Nr. 12
DRsp V(525)45Nr.C12
MDR 1993, 1079
NJ 1994, 27
NJW 1993, 2530
RAnB 1993, 246 (Ls)
VIZ 1993, 454
WM 1993, 1643
ZIP 1993, 1345

Die Parteien schlossen am 3. Oktober 1985 vor dem Staatlichen Notariat Nauen einen Vertrag, durch den die Kläger den Beklagten ein Hausgrundstück in F. 'schenkten'. Als Gegenleistung hatten die Beklagten den Klägern [...]
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