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BGH - Entscheidung vom 18.02.1993

III ZR 20/92

Normen:
GG Art. 14
SaarlNatSchG § 37

Fundstellen:
BGHR GG Art. 14 Abs. 1 Rechtsposition 1
BGHR GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Ausgleichspflicht 3
BGHR Pr EnteigG § 9 Abs. 1 Übernahme 1
BGHR Saarl NatSchG § 37 Ausgleichspflicht 1
BGHZ 121, 328
BRS 55 Nr. 217
JuS 1994, 840
MDR 1993, 642
NJW 1993, 2095
UPR 1993, 294
WM 1993, 1609
ZUR 1994, 89

Die Beteiligte zu 1 ist Eigentümerin in den Gemarkungen F. und B. gelegener, im wesentlichen zusammenhängender Grundflächen in einer Größe von 403.903 qm. Das Gelände wurde durch die Verordnung zum Schutz von [...]
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