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BGH - Entscheidung vom 22.06.1993

XI ZR 215/92

Normen:
BGB § 276

Fundstellen:
BB 1993, 1755
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 71
BGHR BGB vor § 1 Beweislast 4
DB 1993, 1967
DRsp I(125)401b-c
LM H. 11/93 § 276 [E] BGB Nr. 7
MDR 1993, 967
NJW 1993, 2434
NJW-RR 1993, 1325 (Ls)
NJW-RR 1993, 1325
VersR 1994, 182
WM 1993, 1457
ZIP 1993, 1152

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung. Die Revision hat im Ergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg. Dem Kläger steht der zuerkannte Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluß ohne Rücksicht [...]
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