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BGH - Entscheidung vom 14.01.1993

IX ZR 206/91

Normen:
BGB § 276, § 459 ff, § 675, § 826

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1 Schaden 8
BGHR BGB § 123 Abs. 1 Kauf 6
BGHR BGB § 675 Anwaltshaftung 12
BGHR BGB § 826 Täuschung 1
BGHR BGB § 826 Vermögensschaden 3
BGHR BGB §§ 459 ff., Konkurrenzen 6
BGHR BRAO § 43 Versäumnisurteil 1
DRsp I(125)398a
FamRZ 1993, 668
JuS 1993, 866
MDR 1993, 691
NJW 1993, 1323
VersR 1993, 1014
WM 1993, 1194

Mit notariellem Vertrag vom 6. Mai 1983 verkaufte die Klägerin zu 1) das ihr gehörende Hausgrundstück in O.-M.-L. unter Ausschluß jeglicher Mängelhaftung zu einem Preis von 350.000 DM an Frau E. B. In der notariellen [...]
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