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BGH - Entscheidung vom 04.05.1993

VI ZR 283/92

Normen:
BGB §§ 670, 683, 823

Fundstellen:
BGHR BGB § 683 Aufwendungen 1
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Kausalität 2
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Zurechnungszusammenhang 3
DB 1993, 1360
DRsp I(123)377a
DRsp I(138)678b
JuS 1993, 1060
MDR 1993, 621
NJW 1993, 2234
VersR 1993, 843
ZfS 1993, 221

Das klagende Bundesland verlangt als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung aus übergegangenem Recht von dem Beklagten die Erstattung von Aufwendungen, die ihm aus Anlaß einer Verletzung entstanden sind, die der [...]
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