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BGH - Entscheidung vom 22.10.1993

V ZR 112/92

Normen:
ZPO § 130 Nr. 6

Fundstellen:
BB 1994, 539
BGHR ZPO § 130 Nr. 6 Unterschrift 8
DRsp IV(412)223Nr.1
MDR 1994, 91
NJW 1994, 55
VersR 1994, 368

Der Kläger hat gegen ein Urteil des Landgerichts Berufung eingelegt und diese mit Schriftsatz vom 2. Oktober 1991 begründet. Das Oberlandesgericht hat die Berufung als unzulässig verworfen, weil die Berufungsbegründung [...]
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