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BGH - Entscheidung vom 25.03.1993

III ZR 34/92

Normen:
BGB § 839
BImSchG § 13
GG Art. 34
GewO § 24 § 24c

Fundstellen:
BB 1993, 1172
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Technischer Überwachungsverein 1
BGHR BImSchG § 13 Konzentrationswirkung 1
BGHR GG Art. 34 Technischer Überwachungsverein 1
BGHR GewO § 24 Technischer Überwachungsverein 1
BGHZ 122, 85
DRsp I(147)288b-c
MDR 1993, 1184
NJW 1993, 1784
UPR 1993, 255
VersR 1994, 216
ZUR 1993, 237

Der Kläger ist Mitglied einer »Grundstücksgemeinschaft R.«, die ein ihr gehörendes Grundstück an die Firma P.-M. zum Betrieb eines Flüssiggaslagers verpachtet hat. Im Jahre 1985 vereinbarten die Grundstücksgemeinschaft [...]
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