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BGH - Entscheidung vom 28.10.1993

VIII ZB 22/93

Normen:
ZPO § 233

Fundstellen:
DRsp IV(412)224Nr. 5h
MDR 1994, 303
NJW 1994, 329

Das Absenden eines Telefax ist eine einfache technische Verrichtung, welche ein Prozeßbevollmächtigter im Rahmen der gebotenen organisatorischen Vorkehrungen einer hinreichend geschulten und überwachten Bürokraft [...]
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