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BGH - Entscheidung vom 11.08.1993

2 StR 309/93

Normen:
StGB § 266

Fundstellen:
BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Vermögensbetreuungspflicht 22
NStZ 1994, 35
wistra 1993, 300

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue in zehn Fällen, wegen Betruges und Gebührenüberhebung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.Seine Revision gegen diese [...]
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