Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln und wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge zu der Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.