A 1. Durch Art. 1 Nr. 20 des Steuerreformgesetzes ( StRG 1990) vom 25.07.1988 (BGBl I, 1093, BStBl I, 224) wurden sowohl der Arbeitnehmer-Freibetrag - erstmals eingeführt in Höhe von 240 DM durch das [...]
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