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BAG - Entscheidung vom 03.03.1993

5 AZR 132/92

Normen:
BGB § 362
GG Art. 3 Abs. 1
LohnFG § 1, § 2 Abs. 3
MtV-Autokraft (Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Autokraft GmbH vom 13. Dezember 1989) § 12 Nr. 1, Nr. 3, § 8 Nr. 5
TVG § 1

Fundstellen:
AP Nr. 25 zu § 2 LohnFG
BAGE 72, 297
BB 1993, 1435
DB 1993, 1723
EzA § 2 LohnFG Nr. 23
MDR 1993, 991
NJW 1993, 2397
NZA 1993, 699
SAE 1994, 300

Der Kläger begehrt einen Betrag von 434,62 DM brutto als Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den 15. und 16. Juni 1991. Der Kläger ist bei der Beklagten seit dem 1. Februar 1979 als Busfahrer beschäftigt. Auf das [...]
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