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BAG - Entscheidung vom 02.11.1993

1 ABR 36/93

Normen:
BetrVG § 95 Abs. 3, §§ 99, 101
Gesetz (über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter Gesamthafenbetrieb - vom 3. August 1950 - BGBl. I S. 352) §§ 1, 2
Vereinbarung (über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter in Lübeck - Gesamthafenbetrieb - vom 31. März 1985)
Verwaltungsordnung (für den Gesamthafenbetrieb Lübeck, in Kraft seit 7. Februar 1986)

Fundstellen:
AP Nr. 32 zu § 95 BetrVG 1972
BAGE 75, 25
BB 1994, 651
DB 1994, 985
EzA § 95 BetrVG 1972 Nr. 27
NZA 1994, 627
SAE 1995, 134

A. Die Beteiligten streiten über das Vorliegen einer mitbestimmungspflichtigen Versetzung. Beteiligter Arbeitgeber ist der Hafenbetriebsverein Lübeck e.V., Antragsteller ist der im Betrieb des Hafenbetriebsvereins [...]
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