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BAG - Entscheidung vom 15.06.1993

9 AZR 208/92

Normen:
VRG § 9 Abs. 1
KO § 59 Abs. 1 Nr. 3a
VRTV-Bau (Tarifvertrag über den Vorruhestand im Baugewerbe vom 26. September 1984 i.d.F. vom 17. Dezember 1985) §§ 11, 5
BRTV-Bau (Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe vom 3. Februar 1981 i.d.F. vom 26. September 1984) § 16

Fundstellen:
KTS 1994, 121
ZIP 1993, 1569

Die Parteien streiten über die Erstattung von Vorruhestandsgeld. Der Beklagte ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Er hat als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien gemäß § 10 Abs. 1 des [...]
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