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SchlHOLG - Entscheidung vom 24.08.1992

15 U 2/90

Normen:
BGB § 276, § 675

Fundstellen:
DRsp I(125)395b
FamRZ 1993, 336

»Der Anwaltsvertrag verpflichtet den RA, die Interessen seines Auftraggebers nach jeder Richtung und umfassend wahrzunehmen ... . Er muß ihn vor Rechtsverlusten schützen und dafür sorgen, daß vermeidbare Nachteile für [...]
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