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OLG München - Entscheidung vom 06.10.1992

30 W 209/92

Normen:
ZPO § 78 Abs. 1, Abs. 3 § 238 Abs. 2 Satz 1 § 341 Abs. 2 § 511a Abs. 1 Satz 1 §§ 568a 569 Abs. 2 Satz 2 § 577

Fundstellen:
OLGReport-München 1993, 15

I. Mit Beschluß vom 8.7.1992 hat das Landgericht Augsburg den Einspruch des Beklagten gegen den Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Augsburg vom 3. März 1992 (Az.: 2 B 178/92) als unzulässig, weil verspätet, [...]
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