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OLG München - Entscheidung vom 30.04.1992

6 U 4385/91

Normen:
BGB § 134, § 138

Fundstellen:
DRsp I(111)198c
GRUR 1992, 641
MDR 1992, 1141
NJW-RR 1992, 1460

c. »Der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag ist sittenwidrig und daher nichtig (§ 138 BGB ). Das Verhältnis von Werbung und Programm wird ... bestimmt durch die Grundsätze der klaren Erkennbarkeit der Werbung, [...]
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