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OLG Köln - Entscheidung vom 02.12.1992

13 U 144/92

Normen:
AGBG § 9 Abs. 1 Nr. 1
BGB § 323 Abs. 1, § 542

Fundstellen:
BB 1993, 93
NJW 1993, 1273
OLGR 1993, 33
OLGReport-Köln 1993, 33
ZfS 1993, 160

Der BGH hat die Überwälzung von Preis- und Sachgefahr auf den Leasingnehmer als leasingtypisch bezeichnet (vgl. BGH NJW 1987, 377 ; BGH NJW 1992, 683 ). Der Leasingnehmer wird hierdurch erheblich beschwert, da er bei [...]
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