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OLG Koblenz - Entscheidung vom 13.04.1992

14 W 209/92

Normen:
BGB § 779
BRAGO § 23

Fundstellen:
JurBüro 1992, 603
VersR 1993, 247
ZfS 1993, 208

Die zulässige sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Die Festsetzung einer Vergleichsgebühr hat die Rechtspflegerin zu Recht abgelehnt. Nach § 23 Abs. 1 Satz 1 BRAGO erhält der Rechtsanwalt für die Mitwirkung beim [...]
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