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OLG Koblenz - Entscheidung vom 13.08.1992

14 W 446/92

Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
AGS 1993, 33
JurBüro 1993, 422
MDR 1993, 1134
r+s 1993, 400

Die fristgemäß eingelegte sofortige Beschwerde ist unbegründet. Die Beklagte hat keinen Anspruch auf anteilige Erstattung von Aufwendungen für eine Beweisgebühr nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO . Der Rechtspfleger und das [...]
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